Schiedsverfahren mit Toll Collect
Berlin: (hib/HAU) Für die Hintergründe der Einigung des Bundes im Schiedsverfahren mit dem Mautbetreiber Toll Collect interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/2938) schreiben die Abgeordneten, im Mai dieses Jahres sei der 14 Jahre dauernde Rechtsstreit des Bundes mit der Toll Collect GmbH und deren Hauptgesellschaftern mit einem Vergleich beigelegt worden, wobei die Beteiligten sich auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 3,2 Milliarden Euro zu Gunsten des Bundes geeinigt hätten. Um die Güte dieser „Lösung“ für den Bundeshaushalt bewerten zu können, müssen aus Sicht der Linksfraktion jedoch „die Hintergründe und Details der erzielten Einigung geklärt und vor allem in Bezug zu den Gesamtforderungen des Bundes im Rahmen der Schiedsverfahren und der Prozessaussichten gesetzt werden“. Der Verweis der Bundesregierung auf die erfolgte „einvernehmliche Beilegung“ sei nicht ausreichend, schreiben die Abgeordneten.
Gefragt wird nun unter anderem, aus welchen Gründen die Bundesregierung ihre Ansprüche gegen die Gesellschafter der Toll Collect GmbH nie vor einem ordentlichen Gericht geltend gemacht hat und ob ein Gang vor ein ordentliches Gericht durch den Betreibervertrag ausgeschlossen gewesen sei. Wissen wollen die Abgeordneten auch, warum weder im Bundestag, noch im Haushaltsausschuss der mit Toll Collect ausgehandelte und haushaltswirksame Vergleich zur Abstimmung gestellt wurde.