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09.07.2018 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 499/2018

Hilfsfonds für Opfer der Colonia Dignidad

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass aus den Geschehnissen in der Colonia Dignidad in Chile keine rechtlichen Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland entstanden sind. In dem als Unterrichtung (19/3233) vorliegendem Entwurf für ein Hilfskonzept setzt die Regierung deshalb ausschließlich auf Vorschläge für freiwillige Unterstützungsmaßnahmen. Der Bundestag hatte im Juni 2017 einem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/12943) zugestimmt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde bis Ende Juni dieses Jahres ein Konzept für Hilfsleistungen für die Opfer der Colonia Dignidad zur Beratung vorzulegen und dessen Finanzierung zu prüfen. Bei der Colonia Dignidad handelte es sich um das geschlossene Lager einer deutschen Sekte in Chile, in dem es jahrzehntelang zu schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen war.

Die Bundesregierung schlägt nun unter anderem die Errichtung eines Hilfsfonds vor. „Aus diesem sollten Unterstützungsmaßnahmen finanziert werden, die der Opfergemeinschaft zu Gute kommen. Individualmaßnahmen, insbesondere Geldzahlungen an Einzelpersonen, sind dagegen nicht vorgesehen.“ Außerdem wird vorgeschlagen, nach Opfergruppen zu differenzieren, nach politisch Verfolgten, die von der chilenischen Geheimpolizei in Zusammenarbeit mit der Führung der Colonia Dignidad gefoltert beziehungsweise ermordet wurden, nach Kindern, die ihren chilenischen Eltern entzogen wurden und deren Eltern, sowie nach Bewohner der Colonia Dignidad, die dauerhaft dem rücksichtslosen Unterdrückungsapparat des Sektengründers Paul Schäfers ausgesetzt waren.

Konkret sollen in Deutschland ein Beratungs- und Betreuungsangebot für ehemalige Bewohner der Colonia Dignidad geschaffen werden und in Chile eine Ausbildungsinitiative für jüngere Bewohner der heute „Villa Baviera“ genannten Sektensiedlung sowie eine Beratung für Opfer, die nach Deutschland übersiedeln wollen. Außerdem sollen Maßnahmen der Kranken- und Altenpflege sowie die psychosoziale Beratung für Bewohner der „Villa Baviera“ fortgesetzt werden.

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