Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch
Berlin: (hib/mwo) Die Belastung vor allem kleiner Onlineshops durch Abmahnungen thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3169). Bei geringfügigen Fehlern kämen auf die Webseitenbetreiber hohe Kosten zu, schreiben die Abgeordneten unter Berufung auf eine Umfrage und eine Zeitungsmeldung. Sie wollen von der Bundesregierung wissen, wie diese die Begriffe „unseriöse Geschäftspraktiken“ und „missbräuchliche Abmahnung“ im Zusammenhang mit Abmahnungen bei Unternehmen, Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen definiert. Weiter fragen sie, ob die Bundesregierung anstrebt, den Tatbestand „geringfügiger Fehler“ oder „Formfehler“ einzuführen, und wie die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Tatbestand ist. Die Fragesteller wollen ferner wissen, ob die Bundesregierung die Einführung einer pauschalen Abmahngebühr in Erwägung zieht, wie viele Verbände der Bundesregierung bekannt sind, die von ihrem Verbandsklagerecht Gebrauch machen und wie viele von diesen sich als „unseriös“ einstufen lassen.