Schadensersatzanspruch gegen Bamf-Kräfte
Berlin: (hib/STO) Um die „Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche wegen verschuldeter Amtspflichtverletzung gegen Verantwortliche des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge“ (Bamf) geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/3126). Darin schreibt die Fraktion, die Vorgänge in der Bremer Außenstelle des Bamf seien „nach allgemeiner Ansicht ein Skandal“. Ein Teilaspekt dieses Skandals sei der Verdacht, dass möglicherweise „leitende Beamte bewusst und gewollt gegen geltendes Recht verstoßen haben“.
Neben dem „unbezifferbaren Vertrauensschaden, der dem Rechtsstaats dadurch erwachsen ist“, hätten falsche Entscheidungen auch finanzielle Schäden der öffentlichen Hand zur Folge, führt die Fraktion weiter aus. Neben einem Disziplinarverfahren biete das Beamtenrecht in solchen Fällen die Möglichkeit, Schadensersatz von einem Beamten für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln zu verlangen. Anspruchsgrundlagen dafür sei bei Bundesbeamten der Paragraf 75 des Bundesbeamtengesetzes (BBG).
Wissen wollen die Abgeordneten, wie hoch die Bundesregierung „den entstandenen Schaden durch unrechtmäßige Genehmigungen von Asylanträgen in Bremen auf der Basis der bislang bekannten Fakten“ schätzt. Auch fragen sie unter anderem, ob „die Bundesregierung gegen sämtliche Bundesbeamten im Bamf, bei denen nach Ermittlungen der Bundesregierung die entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen gegeben wären“, erwägt, „diese im Wege des Paragrafen 75 BBG in Anspruch zu nehmen, soweit beim Bund ein Schaden eingetreten ist“.