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11.07.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 506/2018

Asylrechtliche Einstufung Georgiens

Berlin: (hib/STO) Die asylrechtliche Einordnung Georgiens ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/3147) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pläne zur Einstufung von Armenien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten“(19/2154). Wie die Bundesregierung darin darlegt, sollen nach dem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode „Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote für Asylantragsteller unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden“. In Umsetzung des Koalitionsvertrages werde derzeit ein Gesetzentwurf zur Einstufung von Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten vorbereitet.

Darüber hinaus werde sie prüfen, ob gegebenenfalls weitere Staaten für eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten in Frage kommen, schreibt die Bundesregierung weiter. Für Armenien sei eine solche Prüfung im Hinblick auf die aktuellen politischen Ereignisse derzeit nicht vorgesehen.

Zu Georgien führt die Bundesregierung unter anderem aus, dass das Land in den vergangenen Jahren kontinuierliche Reformen des Rechtssystems und der Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte verfolgt habe, die den Standards des Europarats entsprechen. „Seit dem Regierungswechsel 2012 wurden demokratische Strukturen und Verfahren, insbesondere Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz, Einhaltung von Menschenrechten und zivilgesellschaftliche Kontrolle, inklusive freier Medien, wiederhergestellt beziehungsweise weiter gestärkt“, heißt es in der Antwort ferner. Die politischen Freiheiten seien verfassungsrechtlich verankert und würden staatlicherseits gewährleistet. Die politische Opposition könne ungehindert tätig werden.

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