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11.07.2018 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 506/2018

Regierung kritisiert Geschäfte in Burundi

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben das deutsche Unternehmen Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH, das in Burundi geschäftlich tätig ist, „bei verschiedenen Gelegenheiten“ auf die politische Lage und die Menschenrechtsverletzungen in dem ostafrikanischen Staat hingewiesen. In einer Antwort (19/3048) auf eine Kleine Anfrage (19/2429) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, in dem sie ihre Erwartung an alle Unternehmen äußert, „dass diese ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen“. Dies gelte insbesondere dann, „wenn sie in Ländern tätig sind, in denen rechtsstaatliche Grundsätze nicht oder nur unzureichend durchgesetzt werden“.

Die Bundesregierung habe bereits im Juni 2015 alle regierungsnahen Aktivitäten der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Burundi ausgesetzt, heißt es darin weiter. Im Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum habe sie die burundische Regierung im Mai zudem aufgerufen, das Friedensabkommen von Arusha zu respektieren und den von der Ostafrikanischen Gemeinschaft mandatierten Verhandlungsprozess fortzusetzen.

Sie habe seit 2015 keine Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen der Thyssen Krupp Metallurgical Products GmbH nach Burundi und keine Garantien für Direktinvestitionen in dem Land übernommen, betont die Bundesrgierung. Auch hätten in den vergangenen zehn Jahren keine Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung nach Burundi stattgefunden, bei denen diese Vertreter von thyssenkrupp und/oder ThyssenKrupp Metallurgical Products GmbH begleitet worden seien.

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