Europäische Arbeitsbehörde
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Pläne für den Aufbau einer Europäischen Arbeitsbehörde. Die Prüfungen dazu seien aber noch nicht abgeschlossen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/3192) auf eine Kleine Anfrage (19/2786) der FDP-Fraktion. Ziel einer solchen Behörde müsste es unter anderem sein, dass europäische Vorschriften zum Schutz grenzüberschreitend entsandter und mobiler Arbeitnehmer einschließlich Grenzgänger in der Praxis besser eingehalten werden als bisher. Die Unterstützung der nationalen Behörden durch eine Europäische Arbeitsbehörde könnte zum Beispiel darin bestehen, Informationen über den Missbrauch der bestehenden unionsrechtlichen Vorschriften zu sammeln, sowie diese auszuwerten, heißt es in der Antwort weiter.