Freibeträge im Steuerrecht
Berlin: (hib/HLE) Die Entwicklung von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz macht die AfD-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/3270). So soll die Regierung dazu Stellung nehmen, dass viele dieser Beträge zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr erhöht wurden und damit keine Anpassung an die Preisentwicklung erfolgt ist. Als Beleg weist die AFD-Fraktion auf die Behinderten-Pauschbeträge hin, die seit 1975 nicht mehr angehoben worden seien. „Während der normale Steuerzahler im Regelfall also jahrzehntelang gleichbleibende oder gar herabgesetzte Freibeträge, Freigrenzen sowie Pausch- und Höchstbeträge hinnehmen muss, sieht dies bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages völlig anders aus. Die steuerfreie Kostenpauschale, mit der die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgedeckt werden, wurde 2014 an den Nominallohnindex gekoppelt. Sie wird jährlich angepasst und beträgt derzeit 52.079,64 Euro p.a.“, heißt es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage