Anerkennung von Wohnkosten
Berlin: (hib/CHE) Im Jahresdurchschnitt 2017 lagen bei bundesweit rund 588.000 Bedarfsgemeinschaften die anerkannten unter den tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten, dies sind rund 18 Prozent aller 3,26 Millionen Bedarfsgemeinschaften. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3073) auf eine Kleine Anfrage (19/2536) der Fraktion Die Linke mit. Für diese Bedarfsgemeinschaften hat sich demnach im Jahr 2017 eine Differenz von rund 560 Millionen Euro zwischen tatsächlichen und angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten ergeben. Bezogen auf die genannten 588.000 Bedarfsgemeinschaften bedeutet dies eine durchschnittliche monatliche Differenz von 80 Euro beziehungsweise von 14 Euro bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften.