Bodenmarkt an der Grenze zur Schweiz
Berlin: (hib/PK) Das Land Baden-Württemberg hat nach Angaben der Bundesregierung 2009 mit einer Gesetzesnovelle auf regionale Probleme auf dem Bodenmarkt reagiert. In den grenznahen Gebieten zur Schweiz kann demnach der Kauf oder die Pacht von Agrarflächen versagt oder beanstandet werden, wenn der vereinbarte Preis den ortsüblichen Preis um mehr als 20 Prozent übersteigt, heißt es in der Antwort (19/3197) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2836) der FDP-Fraktion.
Geografisch betroffen von der Konkurrenz aus der Schweiz seien im Wesentlichen die Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz. Die absolute Zunahme der Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke zwischen 2009 und 2016 lag den Angaben zufolge im Landkreis Konstanz und dem Schwarzwald-Baar-Kreis deutlich unter dem durchschnittlichen Anstieg der Kaufwerte in Baden-Württemberg. Im Landkreis Waldshut lag der absolute Anstieg dagegen geringfügig höher.