Umsetzung der europäischen Sozialpolitik
Berlin: (hib/CHE) Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist aus Sicht der Bundesregierung ein hohes Gut. Das betont sie in ihrer Antwort (19/3290) auf eine Kleine Anfrage (19/2834) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin schreibt die Regierung ferner, wer von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch mache und unverschuldet arbeitslos werde, handele nicht missbräuchlich, wenn er zustehende soziale Leistungen in Anspruch nimmt. Allerdings seien diesen Leistungen auch Grenzen gesetzt, so die Regierung.