Hoheitsrechte der Bundesländer
Auswärtiges/Antwort - 16.07.2018 (hib 522/2018)
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesländer haben bisher keinen Gebrauch von dem Recht gemacht, ihnen zustehende Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen zu übertragen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3218) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2830). Unberührt davon bleibe die Zusammenarbeit in Grenzregionen unterhalb der Übertragung von Hoheitsrechten auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen, von der regelmäßig Gebrauch gemacht werde.