Ermächtigung zur Psychotherapie
Berlin: (hib/PK) Mit der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/3347). Mit der Neuregelung der Ärztezulassungsverordnung 2015 sollte gewährleistet werden, dass auch Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung geflüchtete Menschen behandeln können, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Dazu können sie sogenannte Ermächtigungen erhalten.
Eine Erhebung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zeige jedoch, dass nur wenige Patienten von der Neuregelung profitierten, heißt es in der Anfrage. Die restriktive Auslegung sorge dafür, dass viele Asylsuchende und Flüchtlinge von der Ermächtigungsregelung ausgeschlossen blieben.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun erfahren, wie viele Anträge auf Ermächtigung bislang gestellt, bewilligt und abgelehnt wurden und was die Gründe sind für die geringe Zahl von Anträgen.