Neues Akkreditierungsstellengesetz
Berlin: (hib/PEZ) Das Gesetz über die Akkreditierungsstelle soll geändert werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Änderungsgesetzes (19/3373) vorgelegt. Die Stelle soll demnach in die Lage versetzt werden, ihre Alleinstellung zu verteidigen - also Tätigkeiten zu untersagen, die ihren Vorbehaltsbereich beschneiden. Außerdem wird die Gewerbeordnung so geändert, dass Industrie- und Handelskammern bundesweit einheitliche Sachkundeprüfungen für bestimmte Berufe durchführen dürfen. In der Gewerbeordnung wird außerdem eine Ermächtigungsgrundlage mit Blick auf Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie erweitert.