ÖPNV-Mitteleinsatz nicht zu beanstanden
Berlin: (hib/PK) Die Verwendungsnachweise der Länder für die sogenannten Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 sind aus Sicht der Bundesregierung nicht zu beanstanden. Es gebe keine Hinweise auf eine mögliche Zweckentfremdung, heißt es in einer Unterrichtung (19/3395) an den Bundestag. Die Gelder seien für Zwecke des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), eingesetzt worden.
Sofern noch nicht alle Mittel verausgabt wurden, hätten die Länder erklärt, für welche Projekte das Geld in den kommenden Jahren vorgesehen sei.
Nach einer novellierten Gesetzgebung haben die Länder dem Bund jährlich bis Ende September des Folgejahres und erstmalig für das Jahr 2016 die Verwendung der Regionalisierungsmittel nachzuweisen. Die Bundesregierung erstellt aus den Nachweisen der Länder einen Gesamtbericht, der dem Bundestag zugeleitet und veröffentlicht wird.
Die Länder sind für Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV zuständig. Dazu steht den Ländern ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Der vom Bund gezahlte Betrag ist von den Ländern zweckgebunden für den ÖPNV zu verwenden.