Hinweise zu Unregelmäßigkeit im Bamf
Berlin: (hib/STO) Über die Zahl der ihr bekannt gewordenen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Asylverfahren von Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3256) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2850). Danach sind der Bundesregierung im Jahr 2015 und 2016 jeweils zwei Hinweise, im vergangenen Jahr ein Hinweis und im laufenden Jahr vier Hinweise „mit überwiegendem Bezug zur Außenstelle Bremen“ bekannt geworden.