Modernisierungsumlage soll sinken
Berlin: (hib/PEZ) Das gezielte „Herausmodernisieren“ von Mietern durch ihre Vermieter soll künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen. Das erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/3217) auf eine Kleine Anfrage (19/2285) der AfD-Fraktion. Sie verweist auf den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform, der am 4. Juni 2018 in die Ressortabstimmung gegeben worden sei. Darin sei vorgesehen, Mieter besser vor unverhältnismäßigen Belastungen durch Modernisierungsmaßnahmen zu schützen. Konkret solle die Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent abgesenkt werden; dies gilt für Gebiete, in denen Kappungsgrenzen gelten, also gesetzliche Schranken für Mieterhöhungen.
In der Antwort bekennt die Bundesregierung zugleich, bisher keinerlei Erkenntnisse über den Umfang von unverhältnismäßigen Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen zu haben. Auch über Klagen oder Beschwerden wisse man nichts, da „Herausmodernisieren“ in der Justizstatistik nicht gesondert erfasst werde.