+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

19.07.2018 Finanzen — Antwort — hib 533/2018

Griechischer Geldbedarf zunächst gedeckt

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzbedarf Griechenlands ist für die 22 Monate nach Ende des jetzt auslaufenden Hilfsprogramms gedeckt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3155) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2781) schreibt, stehen Griechenland unter anderem 9,5 Milliarden Euro aus dem ESM-Programm (Europäischer Stabilitätsmechanismus) zum Aufbau eines Liquiditätspuffers zur Verfügung. Gemeinsam mit einem Teil der vierten Tranche des ESM-Programms in Höhe von 1,9 Milliarden Euro und eigenen Mitteln, zum Beispiel aus der erfolgreichen Begebung einer siebenjährigen Anleihe Anfang 2018, käme Griechenland so auf einen Liquiditätspuffer von 24,1 Milliarden Euro. Dieser Liquiditätspuffer würde den Finanzbedarf für 22 Monate nach Ende des Programms decken. „Dies stellt einen signifikanten Schutz vor Risiken für die Refinanzierungsfähigkeit dar, die sich für Griechenland ergeben können“, erwartet die Regierung.

In der Antwort wird daran erinnert, dass Griechenland sein Haushaltsdefizit durch Konsolidierungsanstrengungen und strukturelle Reformen der öffentlichen Finanzen signifikant habe verringern können. 2009 habe das Haushaltsdefizit noch 15,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, 2017 sei sogar ein Überschuss von 0,8 Prozent zu verzeichnen gewesen. Zusammen mit der einsetzenden wirtschaftlichen Erholung und den günstigen Konditionen der Finanzhilfen würden Finanzhilfen zeigen, „dass es Griechenland gelingen kann, seine Staatsverschuldung gemessen am BIP in den nächsten Jahren deutlich zu reduzieren“. Die Bundesregierung verweist auf Szenarien im Überprüfungsbericht der vierten Programmüberprüfung, wonach unter Annahme eines durchschnittlichen Primärüberschusses (Haushaltssaldo ohne Berücksichtigung der Zinsausgaben) von 2,2 Prozent des BIP ab 2023 und eines langfristigen Nominalwachstums von drei Prozent der Schuldenstand Griechenlands bis 2060 auf 127 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückgehen werde. Durch die von der Eurogruppe vereinbarten mittelfristigen Maßnahmen werde der Schuldenstand auf 96,9 Prozent des BIP sinken. Bei diesem Basisszenario werde die Schuldentragfähigkeit Griechenlands hergestellt.

Die Bundesregierung erwähnt in ihrer Antwort allerdings auch ein anderes Szenario. In diesem „adversen“ Szenario werde der Schuldenstand Griechenlands bis 2060 auf 234,8 Prozent des BIP steigen. Zugrunde liegen dem adversen Szenario ein erwarteter Primärüberschuss von 1,5 Prozent ab 2023 sowie ein langfristiges Nominalwachstum von 2,8 Prozent. Die Annahmen des adversen Szenarios würden hinsichtlich des Primärüberschusses und des Wachstums den Annahmen des Internationalen Währungsfonds für dessen Schuldtragfähigkeitsanalyse entsprechen, teilt die Regierung mit.

Marginalspalte