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24.07.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 542/2018

Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung

Berlin: (hib/STO) Zugänge zu verschiedenen Quellen, aus denen sich Privatunternehmen zur Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des seit dem 25. Mai 2018 novellierten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) informieren können, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/3341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2598) auf. Auf europäischer Ebene hat danach „die frühere Artikel 29-Gruppe (Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten in der Europäischen Union) zu zentralen Fragen der DS-GVO Leitlinien erarbeitet, die inzwischen von dem Europäischen Datenschutzausschuss bestätigt worden sind“. Die Leitlinien sind laut Bundesregierung abrufbar unter: http://ec.europa.eu/newsroom/article29/news.cfm?item_type=1360.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat auf nationaler Ebene die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder seit Juli 2017 zu verschiedenen Kernthemen der DS-GVO unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte Kurzpapiere veröffentlicht, die Auslegungshilfen bei der praktischen Anwendung der DS-GVO geben. Eine Übersicht dieser Kurzpapiere findet sich den Angaben zufolge unter: www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html.

Darüber hinaus haben die Datenschutzbehörden in den Ländern weitere Handreichungen, Checklisten und Informationen auf ihren Webseiten eingestellt, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Seitens der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden habe beispielsweise das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Handreichung etwa für Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Online- Shops und Vereine erstellt, die die wesentlichen Anforderungen exemplarisch zusammenstelle. Diese Handreichung ist laut Vorlage abrufbar unter www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html.

Zusätzlich verweist die Bundesregierung unter anderem auf die Veröffentlichung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) unter www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.html?nn=5217204 sowie auf den Leitfaden „Die DSGVO in der Bundesverwaltung“ der BfDI unter www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/DSGVO_in_der_Bundesverwaltung.html?nn=5217204.

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