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24.07.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 542/2018

Anker-Zentren für Asylbewerber

Berlin: (hib/STO) Um die sogenannten Anker-Zentren für Asylbewerber geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2902). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat die Einrichtung solcher Zentren „zum Ziel, die Asylverfahren effizienter zu machen und gleichzeitig eine hochwertige Antragsbearbeitung mit Asylverfahrensberatung zu gewährleisten“. Hierfür sollten möglichst alle Funktionalitäten des Flüchtlingsmanagements an einem Ort gebündelt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere arbeiteten in den Anker-Einrichtungen „Hand in Hand“.

Aus diesen Einrichtungen sollen den Angaben zufolge „grundsätzlich nur diejenigen auf die Kommunen verteilt werden, deren Schutzberechtigung festgestellt wurde“. Alle anderen sollten, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden, wenn sie nicht freiwillig zurückkehren. Die Aufenthaltszeit in den Anker-Einrichtungen solle in der Regel 18 Monate nicht überschreiten, bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate.

Wie es in der Antwort weiter heißt, haben „einige Bundesländer (beispielsweise die Freistaaten Bayern und Sachsen)“ bereits zugesagt, gemeinsam mit der Bundesregierung bestehende Einrichtungen in ihren Ländern, die bereits Elemente der zukünftigen Anker-Einrichtung in sich tragen, weiterzuentwickeln. Mit anderen Bundesländern befinde sich das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat noch in Gesprächen.

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