Nutzung von Dentalamalgam minimieren
Berlin: (hib/PK) Die Verwendung von Amalgamfüllungen in der Zahnmedizin ist nach Angaben der Bundesregierung mit geringen Gesundheitsrisiken verbunden. Gleichwohl sei es aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wie auch wegen der Umweltbelastung durch Quecksilber geboten, die Verwendung von Dentalamalgam zu minimieren, heißt es in der Antwort (19/3429) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3065) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Studien, die einen Zusammenhang zwischen Amalgamfüllungen und degenerativen Erkrankungen oder der Störung kognitiver Funktionen nachweisen könnten, gebe es nicht. Zwar könne Amalgam allergische Reaktionen hervorrufen. Diese seien aber lokal begrenzt und äußerst selten. Es gebe auch keine Hinweise auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Beschäftigte in Zahnarztpraxen.
Mit der Quecksilber-Verordnung der EU (2017/852) dürfe Dentalamalgam seit dem 1. Juli 2018 im Normalfall nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von schwangeren und stillenden Frauen, bei der Behandlung von Milchzähnen sowie für die Behandlung von Kindern unter 15 Jahren verwendet werden. Es sei denn, der Zahnarzt halte die Behandlung für zwingend notwendig.
Ab dem 1. Januar 2019 dürfe Dentalamalgam zudem nur noch in vordosierter, verkapselter Form verwendet werden. Die Verwendung von Quecksilber in loser Form durch Zahnärzte sei verboten. Zudem seien die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis zum 1. Juli 2019 einen nationalen Plan vorzulegen, um die Verwendung von Dentalamalgam schrittweise zu verringern.