Zuständigkeiten bei Energiepolitik
Berlin: (hib/PEZ) Um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Energiepolitik geht es in der Antwort (19/3421) auf eine Kleine Anfrage (19/2727) der FDP-Fraktion. Darin betont die Bundesregierung die Eigenständigkeit der Länder in energiepolitischen Fragen. Sie würden ihre Ziele „auf sehr unterschiedliche Art und Weise“ festlegen und sich deutlich unterscheiden. Derzeit werde an einer Übersicht über die Ausweisung und Entwicklung von Flächen für die Windenergienutzung gearbeitet; bundesweite Übersichten etwa zu den Energie-Zielen einzelner Bundesländer, deren prognostizierten Bedarf oder Erzeugungskapazitäten, liegen nicht vor.
Beim Ausbau Erneuerbarer Energien macht der Bund insofern Vorgaben, als er mit dem entsprechenden Gesetz ein bundesweit verbindliches Ausbau-Ziel und den Weg dorthin vorschreibt. Ausschreibungen über die Förderhöhe steuern diesen Pfad. „Zielvorgaben der Länder werden im Rahmen dieser bundesweiten Mengensteuerung nicht unmittelbar berücksichtigt“, erklärt die Bundesregierung. Länder hätten jedoch die Möglichkeit, sich im Standortwettbewerb etwa durch das Ausweisen von Flächen zu positionieren.