Auslieferungsverträge mit Staaten
Berlin: (hib/mwo) Auskunft über den Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und anderen Staaten gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3434) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3105). Vor dem Hintergrund der Flucht und der Rückführung des irakischen Tatverdächtigen Ali B. Im Juni 2018 wollten die Fragesteller wissen, mit welchen Staaten Auslieferungsabkommen bestehen. Wie das Bundesjustizministerium in der Antwort schreibt, findet der Auslieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der EU auf der Grundlage eines im Gesetz für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) umgesetzten Rahmenbeschlusses statt. Darüber hinaus habe Deutschland elf bilaterale Auslieferungsabkommen geschlossen, die in der Antwort namentlich genannt werden, und das Europäische Auslieferungsübereinkommen ratifiziert. Mit allen übrigen Staaten der Welt sei ein vertragsloser Auslieferungsverkehr auf der Grundlage des IRG möglich. Zu den Fragen nach der Zahl von Personen, die in die Bundesrepublik ausgeliefert beziehungsweise aus der Bundesrepublik ausgeliefert wurden, wird in der Antwort auf die Auslieferungsstatistiken für die Jahre 2003 bis 2016 verwiesen, die online unter www.bmjv.de/DE/Service/Statistiken/Statistiken_node.html eingesehen werden können.