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26.07.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 550/2018

Bremer Außenstelle des Bamf

Berlin: (hib/STO) Um Vorgänge in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3436) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3126). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, wie hoch die Bundesregierung „den entstandenen Schaden durch unrechtmäßige Genehmigungen von Asylanträgen in Bremen auf der Basis der bislang bekannten Fakten“ schätzt.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, können vom Bamf weder die personenbezogenen Kosten für Asylantragssteller noch die Gesamtkosten des Asylverfahrens ermittelt werden. Der Finanzhaushalt des Bamf werde gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach kameralistischen Grundsätzen erstellt. Daher erfolge keine Differenzierung nach Ausgaben für einzelne Aufgabenbereiche wie zum Beispiel für Asylaufgaben bezogen auf einzelne Herkunftsländer.

Auch mit über die gesetzliche Haushaltssystematik hinausgehenden Berechnungsmethoden sei es „nicht möglich, die Gesamtkosten für die Aufnahme von Flüchtlingen (zum Beispiel hier im Fall Bremen) korrekt zu ermitteln“, schreibt die Bundesregierung weiter: Im gesamten Prozess von der Einreise bis zur Asylentscheidung seien eine Vielzahl an staatlichen Stellen beteiligt. „Daher wäre für eine korrekte Kostenermittlung eine statistische Nachverfolgung jedes einzelnen Asylbewerbers nötig, was schon aus Datenschutzgründen nicht gestattet ist und daher nicht praktiziert wird“, heißt es in der Antwort ferner.

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