Nutzung des „Euro Hawk“-Prototypen
Berlin: (hib/AW) Der Verkauf sämtlicher Komponenten, Baugruppen und Ersatzteile des Prototypen der Aufklärungsdrohne „Euro Hawk“ ist mit Genehmigung der US-Regierung und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle grundsätzlich möglich. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3055(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/2502(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Derzeit prüfe die Nato, ob Bauteile des „Euro Hawk“-Prototypen für die Materialerhaltung im Alliance-Ground-Surveillance-Programm genutzt werden können. Eine flugbetriebliche Nutzung sei jedoch nicht vorgesehen. Im Rahmen der Demilitarisierung der Drohne im Juli 2017 seien aus dem unbemannten Luftfahrzeug und den dazugehörigen Bodenkomponenten die aus den USA beschafften Funk- und Navigationsgeräte und der Flugführungscomputer ausgebaut und die Software deinstalliert worden.