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31.07.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 561/2018

Noch kein Mittelabruf bei Sofortprogramm

Berlin: (hib/HAU) Bislang wurden nach Angaben der Bundesregierung keine Gelder aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ abgerufen. Das geht aus der Antwort (19/3525) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3234) hervor. Haushaltsmittel würden erst dann ausbezahlt, wenn ein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid vorliegt, Ausgaben durch die jeweiligen Zuwendungsempfänger - wie etwa Kommunen - getätigt wurden und ein Mittelabruf vorliegt, heißt es in der Antwort. Da das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 habe, würden die Auszahlungen verteilt auf diesen Zeitraum erfolgen, schreibt die Regierung. Erste Anträge seien bewilligt worden - weitere Bewilligungen seien in Vorbereitung.

Die von den Automobilherstellern für den sogenannten Dieselfonds bereitgestellten Mittel dienen der Vorlage zufolge ausschließlich der Mitfinanzierung der Maßnahmen zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“. Der Bund habe mit den Automobilherstellern jeweils öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen, schreibt die Bundesregierung. Danach verpflichte sich die Volkswagen AG (VW) zu einer Zahlung in Höhe von 160 Millionen Euro, die Daimler AG und die Bayerische Motorenwerke AG (BMW) zu einer Zahlung in Höhe von je 45 Millionen Euro. Die Beträge seien bis zum 1. September 2018 oder, falls der Bundeshaushalt 2018 zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, unmittelbar nach dessen Inkrafttreten zu zahlen. Der Bund, so heißt es in der Antwort weiter, stelle öffentliche Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Mitfinanzierung von Maßnahmen zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ bereit.

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