Verfassungsfeindliche Ziele attestiert
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat ihre Auffassung bekräftigt, dass die „Rote Hilfe e.V.“ (RH) „in ihrer Gesamtheit linksextremistische und mithin verfassungsfeindliche Ziele in unterschiedlicher Intensität verfolgt“. Die RH sei daher „als Bestrebung gegen die in Paragraf 4 Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze einzustufen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3553) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3333).
Insbesondere bekenne sich die RH ohne jede Einschränkung zu ihrer kommunistischen Tradition und bilde „bewusst und gewollt ein Sammelbecken für - wenn auch nicht ausschließlich - Anhänger unterschiedlicher kommunistischer und anarchistischer Theorieansätze sowie diese Ansätze unterstützende Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse“, heißt es in der Antwort weiter. Mit der Verfassungsordnung des Grundgesetzes seien sozialistisch-kommunistische Staats- und Gesellschaftsordnungen nicht vereinbar.
Laut Bundesregierung definiert sich die RH ausweislich ihrer Satzung als „parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“. Im linksextremistischen Aktionsfeld „Antirepression“, das im Fokus ihrer Tätigkeit stehe, stelle die RH eine der bedeutendsten Organisation dar. In diesem Zusammenhang leiste sie linksmotivierten Straf- und Gewalttätern politische und finanzielle Unterstützung, beispielsweise bei anfallenden Anwalts- und Prozesskosten sowie bei Geldstrafen und -bußen. Der Antwort zufolge verfügte die RH im Jahr 2017 über 8.300 Mitglieder, die „diversen linken beziehungsweise linksextremistischen Strömungen“ angehören.