Zielvereinbarungen in den Jobcentern
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass die Zielvereinbarungen, die die Jobcenter mit den Arbeitsuchenden abschließen, und die Kennzahlen dem gesetzlichen Auftrag widersprechen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/3527) auf eine Kleine Anfrage (19/3263) der Fraktion Die Linke. Die Zielvereinbarungen umfassten insbesondere die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Diese Ziele würden unabhängig vom Arbeitslosenstatus des Leistungsberechtigten gelten, schreibt die Regierung weiter.