Unfallversicherung bei Doktoranden
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann keine Aussagen darüber treffen, in welchem Umfang Promovenden nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Als Grund nennt sie die fehlende gesonderte statistische Erfassung von Doktoranden in der Unfallversicherung. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/3665) auf eine Kleine Anfrage (19/3427) der Fraktion Die Linke. Die unterschiedlichen tatsächlichen Ausgestaltungen im Zusammenspiel zwischen den Promovenden, den Hochschulen und anderen Beteiligten wie Unternehmen oder sogenannten An-Instituten (von Hochschulen gegründete, ihnen aber nur angegliederte Institute) würden eine generelle Aussage zur Versicherteneigenschaft nicht zulassen, heißt es weiter.