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08.08.2018 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 573/2018

Anschlag auf Gaststätte in Nürnberg

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es - anders als in einer Pressemitteilung angedeutet - eine Verbindung zwischen dem Bombenanschlag auf eine Gaststätte in Nürnberg im Juni 1999 und einer Frau aus Zwickau gibt, gegen die wegen möglicher Unterstützung des NSU ermittelt wird. Wie es in der Antwort (19/3664) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3418) heißt, war der Anschlag 1999 kein Prüffall bei der Bundesanwaltschaft. Täter und Motiv für den Anschlag, bei dem der türkischstämmige Inhaber Mehmet O. verletzt wurde, hätten damals nicht ermittelt werden können. Die Ermittlungen seien offen erfolgt, ein politischer Hintergrund sei nicht ausgeschlossen worden und der polizeiliche Staatsschutz sei in die Ermittlungen miteinbezogen worden. In der Kleinen Anfrage zitieren die Fragesteller aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Rundfunks vom 26. Juni 2018 über neue Erkenntnisse aus gemeinsamen Recherchen mit den Nürnberger Nachrichten, wonach die Explosion 14 Jahre lang als ungelöster Fall gegolten habe, bis Carsten S. ausgesagt habe, die Bombe sei der erste Anschlag des NSU gewesen, und das Opfer auf einem Bild Susann E. erkannt habe.

Nach der Aussage von Carsten S. im NSU-Prozess vor dem OLG München am 11. Juni 2013 sei am 13. Juni ein Ermittlungsverfahren gegen Beate Zschäpe eingeleitet worden, heißt es weiter in der Antwort. Die Ermittlungsbehörden hätten neben den Ermittlungen zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe Abklärungen zu weiteren Personen und zu weiteren möglichen Anschlägen getroffen und zehn Personen als Zeugen befragt. Bei einer Lichtbildvorlage habe das Opfer des Anschlags angegeben, dass ihm mehrere Personen bekannt vorkämen, darunter eine Frau mit dem Aussehen von S. E. Die Frau, gegen die die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung weiterhin als Beschuldigte ermittele, sei nicht erneut vernommen worden, weil der Zeuge Mehmet O. seine Wahrnehmung weder zeitlich noch örtlich noch situativ habe zuordnen können, so dass eine sinnvolle Befragung ebenso wie sinnvolle weitere Ermittlungen unmöglich gewesen seien. Hinzu komme, dass der Anschlag nach den durchgeführten Ermittlungen von Böhnhardt und Mundlos 1999 begangen wurde. Zu diesem Zeitpunkt hätten Böhnhardt und Mundlos die Beschuldigte S. E. noch nicht kennengelernt. Im Übrigen weiche das damalige Aussehen von S. E. von dem vorgelegten Lichtbild altersbedingt ab. Abschließend heißt es, eine Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag in Nürnberg werde der Beschuldigten nicht vorgeworfen.

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