Zentren für Menschen mit Behinderung
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung rechnet mit einem stetigen Anstieg der Zahl medizinischer Behandlungszentren zur Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB). Die für die Umsetzung zuständigen Akteure auf Selbstverwaltungsebene seien in der Anfangsphase vor allem mit konzeptionellen Fragen und der Konkretisierung der Anforderungen befasst gewesen, schreibt sie in einer Antwort (19/3551) auf eine Kleine Anfrage (19/3308) der FDP-Fraktion. Mittlerweile sei „die Routine in Bezug auf die für eine Inbetriebnahme erforderlichen Verfahrensabläufe gestiegen“.
Die Ermächtigung für medizinische Zentren war im Jahr 2015 durch eine Regelung in Paragraf 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt worden. Hierdurch könne den Anforderungen an Gesundheitsleistungen, „die von erwachsenen Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer geistigen oder schweren Mehrfachbehinderungen benötigt werden, Rechnung getragen werden“, betont die Bundesregierung. Die Behandlung sei auf diejenigen Erwachsenen auszurichten, „die wegen der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Behinderung durch zugelassene Vertragsärzte nicht ausreichend behandelt werden können“.
Im Jahr 2015 seien insgesamt 5 Neuanträge auf Ermächtigung eines MZEB gestellt worden, 2016 seien es schon 52 gewesen, heißt es in der Antwort weiter. 2014 seien vier Anträge positiv beschieden worden, im Jahr darauf 28.
Daten für 2017 lägen noch nicht vollständig vor. Auch über die Zahl der in Deutschland derzeit aktiven MZEB kann die Bundesregierung keine Angaben machen.