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09.08.2018 Auswärtiges — Antwort — hib 578/2018

Regierung verteidigt Syrien-Sanktionen

Berlin: (hib/JOH) Die Sanktionen von EU und USA gegen Syrien zielen laut Bundesregierung ausdrücklich auf die Beendigung der fortwährenden gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch das syrische Regime ab. Im Rahmen der Maßnahmen würden insbesondere Einzelpersonen gelistet, die an der fortwährenden gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung beteiligt seien, schreibt sie in einer Antwort (19/3610) auf eine Kleine Anfrage (19/3114) der AfD-Fraktion.

Die Bundesrepublik beteilige sich seit Inkrafttreten des Ratsbeschlusses der Europäischen Union am 9. Mai 2011 an den Sanktionen. Diese umfassten keine militärischen Aktivitäten. „Die Bundeswehr beteiligt sich weder an 'kriegerischen Eingriffen“ gegen das syrische Regime noch gegen die syrische Zivilbevölkerung„, betont die Bundesregierung. Ihr lägen darüber hinaus keine Informationen vor, nach denen die Maßnahmen negative Auswirkungen auf das syrische Gesundheitssystem hätten.

Die Sanktionen könnten nur durch einen einstimmigen Beschluss des Rates aufgehoben werden, heißt es in der Antwort weiter. Zwingende Voraussetzung sie die Beendigung der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung.

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