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14.08.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 591/2018

Bundesbehörden nutzen „IMSI-Catcher“

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verweist in den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort (19/3678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu „Einsätzen von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2018“ (19/3221) darauf, dass die erbetenen Auskünfte „in Teilen geheimhaltungsbedürftig sind, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Dienststellen des Bundes und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen“.

Die Linksfraktion wollte unter anderem wissen, welche Bundesbehörden, „an Mobiltelefone sogenannte ,stille SMS' zum Ausforschen des Standorts ihrer Besitzer“ oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen geschickt haben und wie viele „stille SMS“ von den jeweiligen Behörden im ersten Halbjahr 2018 versandt wurden. Dazu heißt es in der Antwort: Das Bundeskriminalamt (BKA) habe in 20 Fällen und die Bundespolizei (BPOL) in 32 Fällen „IMSI-Catcher“ eingesetzt. In diesen Gesamtzahlen seien auch Unterstützungsmaßnahmen für andere Behörden enthalten.

Auf die Frage, welche Bundesbehörden mittlerweile in der Lage seien, „Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen“ und in welchem Umfang dies bereits genutzt werde, schreibt die Bundesregierung: „Das in der Fragestellung beschriebene Verfahren wird vom BKA nicht durchgeführt. Die BPOL besitzt keine technischen Möglichkeiten zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens.“ Im Übrigen verweist die Regierung auf die als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ und „VS - Geheim“ eingestuften Antwortteile gemäß der Vorbemerkung.

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