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15.08.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 595/2018

Übungen von Bundeswehr und Polizei

Berlin: (hib/HAU) Die Beteiligungen der Bundeswehr an der Terrorabwehr-Übung Getex, der Landeskatastrophenschutzübung Hessen, der Landeskatastrophenschutzübung „THEMIS 2017“ Sachsen-Anhalt sowie auch an der Übung „Bayerische Terrorismusabwehr Exercise“ (BAYTEX 2018) hielten sich nach Ansicht der Bundesregierung „strikt im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts“ und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das geht aus der Antwort (19/3650) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3170) hervor. Auch wenn ein Streitkräfteeinsatz im Innern verfassungsrechtlich auf außergewöhnliche Ausnahmefälle begrenzt sei, sehe das Grundgesetz in Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 doch ausdrücklich vor, dass ein Land bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall unter anderem die Streitkräfte zur Hilfe anfordern kann, schreibt die Bundesregierung in ihren Vorbemerkungen zu einer schon im März 2018 vorgelegten Antwort (19/1243), auf die in der aktuellen Vorlage ausdrücklich verwiesen wird.

Ziel der Übung war den Angaben zufolge die Überprüfung von Verfahren in der Situation eines besonders schweren Unglücksfalls, in der eine ausschließliche Reaktion mit Polizeikräften auf terroristische Bedrohungen wegen deren Ausmaßes nicht mehr möglich ist. „Würde in einem solchen Fall auf den Rückgriff auf Ressourcen der Bundeswehr im verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen verzichtet, kämen die betroffenen Stellen aus Sicht der Bundesregierung ihrem Schutzauftrag nicht nach“, heißt es in der Vorlage.

Eine Vorbereitung auf den hypothetischen Fall einer solchen Bedrohungslage „war und ist demnach geboten“, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie sei sich des Ausnahmecharakters eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern bewusst. Dementsprechend gehe auch die Prüfung von Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe nicht zu Lasten einer gründlichen inhaltlichen Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für einen solchen Einsatz der Bundeswehr.

In der Antwort verweist die Bundesregierung außerdem darauf, dass „in der Verantwortung der Bundeswehr“ die Katastrophenschutzübung „Standhafter Bär 2019“ vom 3. bis 7. Juni 2019 geplant sei. Das Übungsszenario befinde sich in der Erstellung, heißt es in der Vorlage.

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