EEG und Eigenstrom
Berlin: (hib/HLE) Warum die Einigung mit der EU-Kommission über die Reduzierung der EEG-Umlage für Eigenstrom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, will die FDP-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage (19/3770) erfahren. Gefragt wird auch, ob noch eine rückwirkende Regelung möglich ist. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutert die Fraktion, dass die reduzierte EEG-Umlage auf Eigenstrom aus KWK-Anlagen, die ab August 2014 in Betrieb genommen wurden, Ende letzten Jahres ausgelaufen sei. Seitdem müssten Unternehmen die volle EEG-Umlage auf den von ihnen selbst erzeugten Strom zahlen, was zu erheblichen Mehrbelastungen führe. Im Mai 2018 sei von der Bundesregierung die Einigung mit der EU-Kommission bekannt gemacht worden, wonach die Reduzierung der EEG-Umlage für KWK-Eigenstrom rückwirkend zum 1. Januar 2018 fortgeführt werden könne.