Weiterbildung ausländischer Fachkräfte
Berlin: (hib/CHE) Eine unmittelbare Bundes-Förderung für international tätige Unternehmen mit dem Ziel, an deren verschiedenen Standorten eine einheitliche Unternehmensphilosophie zu schaffen, gibt es nicht. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3748) auf eine Kleine Anfrage (19/3504) der AfD-Fraktion. Ausländische Beschäftigte, die für deutsche Firmen im Ausland arbeiten, könnten sich aber bereits nach geltender Rechtslage zum Zweck betrieblicher Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, so die Regierung.