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22.08.2018 Verteidigung — Antwort — hib 606/2018

Amtshilfe der Bundeswehr im Inland

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/3739) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3576) listet die Bundesregierung geplante Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland auf, die auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) erfolgen. Zugleich weist die Bundesregierung in den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort die von der Linksfraktion erhobenen Vorwürfe zurück.

Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage geschrieben, es habe einen „sowohl drastischen als auch kontinuierlichen Anstieg der Amtshilfemaßnahmen gegeben“. Während es Ende der 1990er Jahre eine einzige solche Maßnahme gegeben habe, sei die Zahl im Jahr 2010 auf 71 gestiegen. Im Schnitt der letzten Jahre sei deutlich weniger als die Hälfte dieser Maßnahmen auf Naturkatastrophen zurückzuführen, schreibt die Linksfraktion und verweist auf Unterstützungen der Bundeswehr beim G8-Gipfel im Jahr 2007 sowie bei „politisch umstrittenen Anlässen“, wie etwa der Münchener Sicherheitskonferenz und den Castor-Transporten. Aus ihrer Sicht liege es daher nahe, politische Gründe für die Zunahme von Amtshilfemaßnahmen zu suchen. Dazu gehöre der Aspekt, „dass die Bundesregierung eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag anstrebt, um Inlandseinsätze des Militärs politisch vorzubereiten“, heißt es in den Vorbemerkungen der Linksfraktion.

Dem entgegnet die Bundesregierung, die beigefügten Übersichten und Angaben zur Ausstattung des Personals widersprächen der Annahme einer „drastischen“ Zunahme von Amtshilfemaßnahmen und der Unterstellung einer Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag. Vielmehr bestätige sich eine über Jahrzehnte geübte Praxis im Zusammenwirken von Bundeswehr und Gesellschaft. Dies gelte umso mehr, als die Hilfeleistungen nicht von der Bundeswehr initiiert oder konzipiert, sondern nur auf Anforderung der für das jeweilige Vorhaben verantwortlichen zivilen Stellen erbracht würden.

„Die Bundesregierung erachtet das öffentliche Auftreten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Uniform als eine selbstverständliche Normalität und als gelebten Ausdruck des Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform“, heißt es in der Antwort. Sofern in der beigefügten Anlage nicht anders angegeben, werde von anderen Behörden Amtshilfe durch die Bundeswehr aus tatsächlichen Gründen angefordert, „insbesondere weil der antragstellenden Behörde die zur Vornahme der Amtshandlung erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen und sie die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann“.

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