Sportschifffahrt zahlt Befahrensabgaben
Berlin: (hib/HAU) Die Sport- und Freizeitschifffahrt ist nach Angaben der Bundesregierung von der im Koalitionsvertrag beschlossenen Abschaffung der Befahrensabgaben für die gewerbliche Binnenschifffahrt - außer auf dem Nord-Ostsee-Kanal - nicht betroffen. Das geht aus der Antwort (19/3822) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3618) hervor.