Elektronisches Gesundheitsberuferegister
Berlin: (hib/PK) Die geplante Einführung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/3929) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte (e-GK) sei nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweis zulässig.
Bei Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Psychotherapeuten seien die Heilberufekammern der Länder für die Ausgabe der Ausweise zuständig. Für die übrigen Gesundheitsberufe und Gesundheitshandwerke habe die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen, ein elektronisches Beruferegister der Gesundheitsberufe (eGBR) zu schaffen.
Die Abgeordneten wollen nun Details zu dem Projekt erfahren und fragen auch danach, inwiefern die Bundesregierung in die Errichtung eines solchen Registers einbezogen ist.