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31.08.2018 Verteidigung — Kleine Anfrage — hib 634/2018

Europäische Interventionsinitiative

Berlin: (hib/HAU) Für die „Europäische Interventionsinitiative“ interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/3969) schreiben die Abgeordneten, die Bundesregierung habe Ende Juni am Rande des Treffens der Außen- und Verteidigungsminister der EU eine Absichtserklärung für eine „Europäische Interventionsinitiative“ unterzeichnet. Neben Deutschland hätten auch Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Belgien, Spanien, die Niederlande, Estland und Portugal unterzeichnet.

In dem Dokument werde beklagt, dass Europa ein „sehr instabiles und unsicheres strategisches Umfeld“ hat, heißt es weiter. Laut Selbstbeschreibung sollen in der „Europäischen Interventionsinitiative“ Staaten zusammenkommen mit der „Bereitschaft und Fähigkeit, rasch wirksame militärische Fähigkeiten einzusetzen“. In der Absichtserklärung erklären die Unterzeichnerstaaten zudem laut Linksfraktion, sie wollten militärische Kapazitäten „unabhängig vom gewählten institutionellen Rahmen (EU, Nato, Vereinte Nationen oder Ad-hoc-Koalitionen)“ einsetzen.

Die Parlamentarier wollen nun von der Bundesregierung unter anderem wissen, auf welcher deutschen und internationalen Rechtsgrundlage sie zukünftig rasch militärische Fähigkeiten im Rahmen von Ad-Hoc-Koalitionen einsetzen will und inwiefern ein völkerrechtliches Mandat nach Artikel 51 UN-Charta oder durch einen UN-Beschluss nach Kapitel 7 UN-Charta notwendige Bedingung für einen Einsatz deutscher militärischer Fähigkeiten ist. Gefragt wird auch, welche Art von militärischen Missionen zukünftig außerhalb des „Rahmens von EU, Nato, Vereinten Nationen“ durchgeführt werden sollen und in welcher Form die Bundeswehr sich nach Vorstellung der Bundesregierung zukünftig an „Ad-hoc-Koalitionen, militärischen Missionen und Operationen im gesamten Krisenspektrum“ beteiligen soll.

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