Wirkung der Unterhaltsvorschuss-Reform
Berlin: (hib/CHE) Im März 2018 erhielten knapp 714.000 Kinder alleinerziehender Elternteile Unterstützung der Unterhaltsvorschuss-Stellen. Das sind fast 300.000 mehr als vor der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG). Das geht aus einer Unterrichtung (19/3960) der Bundesregierung zur Reform des UVG hervor. Die Reform trat zum 1. Juli 2017 in Kraft und hat die bis dahin geltende Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss (Vollendung des 12. Lebensjahres) und die Höchstleistungsdauer (72 Monate) aufgehoben. Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, sind 200.000 Kinder, die staatlichen Unterhalt bekommen, null bis fünf Jahre alt und rund 300.000 sechs bis elf Jahre alt. Die Zahl der Kinder, die erstmals leistungsberechtigt, also ab 12 Jahre alt sind, liegt demnach bei fast 200.000.