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03.09.2018 Gesundheit — Antwort — hib 638/2018

Bessere Versorgung psychisch Kranker

Berlin: (hib/PK) Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) wird nach Ansicht der Bundesregierung die Versorgung gestärkt. Vor allem mit der Einführung des Budgetsystems werde die auskömmliche Finanzierung der regional erforderlichen Versorgungsstrukturen unterstützt, heißt es in der Antwort (19/4023) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3725) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

An der leistungsorientierten Vergütung in der Psychiatrie und Psychosomatik werde dabei festgehalten. Einrichtungen, die aufwendige Leistungen erbrächten, würden höher vergütet als solche, die weniger aufwendige Patienten versorgen müssten. Damit trage das Entgeltsystem unter Berücksichtigung der regional erforderlichen Versorgungsstrukturen zu einer höheren Vergütungsgerechtigkeit bei.

Zudem werde mit dem Gesetz die sektorenübergreifende Versorgung gestärkt. So werde stationären Einrichtungen die Möglichkeit eröffnet, stationsäquivalente psychiatrische Behandlungen im häuslichen Umfeld zu erbringen, wobei die Bettenzahl der Kliniken nicht verringert werden müsse.

Mit der Gesetzesnovelle sei die Selbstverwaltung mit verschiedenen Regelungen beauftragt worden, die bislang fristgerecht vereinbart worden seien. So sei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zur Sicherung der Behandlungsqualität in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung bis zum 30. September 2019 verbindliche Mindestpersonalvorgaben zu beschließen, die ab 1. Januar 2020 wirksam werden sollen. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass der G-BA bei der Umsetzung des Auftrags die Besonderheiten dieses sehr personalintensiven Bereiches angemessen berücksichtige.

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