Krankenversicherung von EU-Ausländern
Berlin: (hib/PK) Der Krankenversicherungsschutz für EU-Bürger nach der europäischen Freizügigkeitsregelung ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/4032) der AfD-Fraktion. Das Freizügigkeitsgesetz regele, dass EU-Ausländer bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten in Deutschland einen Krankenversicherungsschutz nachweisen müssten.
Seit 2014 gelte das EU-Freizügigkeitsgesetz ohne Einschränkungen auch für bulgarische und rumänische Staatsbürger. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie bei EU-Ausländern festgestellt wird, ob sie krankenversichert sind und nach welcher Überschreitungsfrist Ausländer ohne Krankenversicherungsschutz zur Ausreise aufgefordert werden.