Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021“ (19/3828) vorgelegt. Wie sie in der Vorlage ausführt, bedarf die Lieferung der Meldedaten für den Zensus 2021 eines Testdurchlaufs, um die Übermittlungswege und die Qualität der zu übermittelnden Daten rechtzeitig im Vorfeld überprüfen zu können. Zusätzlich sollen die Daten der Prüfung und Weiterentwicklung der Programme zur Durchführung des Zensus 2021 dienen. Mit der vorliegenden Regelung soll die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung geschaffen werden, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Danach sollen die Meldedaten zum Stichtag 13. Januar 2019 von den Meldebehörden mit Klarnamen geliefert werden.