Diskussionen um E-Sport
Berlin: (hib/HAU) In Bezug auf E-Sport sind aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Verbandsautonomie zunächst die Institutionen des Sports gefordert, eine sportfachliche Position zu entwickeln. Das geht aus der Antwort (19/4060) auf eine Kleine Anfrage (19/3768) der FDP-Fraktion hervor. Die Diskussionen um die Etablierung von eSports als anerkannte Sportart würden in Deutschland seit einigen Jahren kontrovers geführt, heißt es in der Antwort. Vertreter aus Sportverbänden, E-Sport, Wissenschaftler und Sportrechtler befassten sich nach Informationen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unter medienpädagogischen, sportwissenschaftlichen, medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen mit E-Sport. Nach Kenntnis der Bundesregierung hätten die Mitglieder des DOSB auf ihrer Jahresversammlung im Dezember 2017 beschlossen, dass der DOSB eine Arbeitsgruppe zum Thema E-Sport einrichtet. Diese habe die Aufgabe, bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Dezember 2018 eine Position zu erarbeiten, an der sich Sportvereine und -verbände orientieren können, schreibt die Regierung.
Zur Frage, wie die Bundesregierung den Begriff E-Sport definiert und wie sie Gaming und E-Sport unterscheidet, heißt es in der Antwort: „Die Bundesregierung definiert weder die Bezeichnung von Sportarten noch deren Abgrenzung zu anderen Begriffen. Sie orientiert sich am Begriffsverständnis der organisierten Sportverbände.“