Regierung erläutert „Anker-Einrichtungen“
Berlin: (hib/STO) Um die sogenannten Anker-Einrichtungen für Flüchtlinge geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/4103) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3790). Wie die Bundesregierung darin darlegt, wird in den Anker-Einrichtungen das gesamte Asylverfahren gebündelt. „Dort werden Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung stattfinden“, schreibt die Regierung.
Mit der in den Anker-Einrichtungen beabsichtigten Beschleunigung der Asylverfahren soll laut Antwort „insbesondere die schnellstmögliche Verteilung auf die Kommunen von denjenigen mit asylrechtlichem Bleiberecht bewirkt werden, um von den Integrationsmaßnahmen vor Ort frühzeitig profitieren zu können“. Zugleich solle eine Verbesserung der Situation bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer erreicht werden.
Für den Erfolg der Anker-Einrichtungen ist es den Angaben zufolge entscheidend, dass die Aufenthaltszeiten für die Menschen dort so kurz wie möglich sind. Dies solle durch eine intensivierte Zusammenarbeit der am gesamten Verfahren beteiligten Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene - insbesondere dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der Bundesagentur für Arbeit (BA), Aufnahmeeinrichtungen der Länder, Ausländerbehörden und Jugendämter - in den Anker-Einrichtungen erreicht werden. Ferner werde eine Präsenz des zuständigen Verwaltungsgerichts vor Ort angestrebt.
Aus Sicht der Bundesregierung „ist es zielführend, das Asylverfahren an einem Ort durchzuführen und hierfür die Beteiligten an einem Ort zusammenzuführen“. Die Steigerung der Effizienz der Asylverfahren sei ebenso erklärtes Ziel der Einrichtungen „wie die Entlastung der Kommunen, indem nur diejenigen zur Verteilung kommen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde“. Alle anderen „verbleiben möglichst bis zur freiwilligen Rückkehr beziehungsweise zur Rückführung in der Anker-Einrichtung, wobei die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate, bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate nicht überschreiten soll“. Unbegleitete Minderjährige würden nach der Altersfeststellung durch Jugendbehörden in Obhut genommen.
Aus Rücksichtnahme auf die föderale Struktur und den unterschiedlichen Verwaltungsaufbau der Länder habe das Bundesinnenministerium bisher auf weitergehende Vorgaben verzichtet, insbesondere auch darauf, ein eigenes Konzept zu den Anker-Einrichtungen vorzulegen, heißt es in der Vorlage weiter. Vielmehr wolle das Ministerium den Ländern Spielraum geben, insbesondere bestehende Strukturen auszubauen.