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10.09.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 650/2018

Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Berlin: (hib/STO) Über die Organisation des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in Deutschland berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4107) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3853). Danach wird Familiennachzug im Rahmen des Visumverfahrens gewährt. Nachziehende enge Familienangehörige stellen bei der jeweils zuständigen Auslandsvertretung einen Antrag auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, wie die Bundesregierung ausführt. Die Auslandsvertretungen prüften die auslandsbezogenen, die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Voraussetzungen und Ausschlussgründe für den Familiennachzug. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind und keine Ausschlussgründe vorliegen, treffe das Bundesverwaltungsamt die Auswahlentscheidung über die 1.000 im jeweiligen Monat nachzugsberechtigten Familienangehörigen. Die Auslandsvertretung erteile das Visum.

Für die Prüfung eines Visumantrags ist den Angabe zufolge eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erforderlich. Die für die Visumerteilung erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere familienrechtliche Verhältnisse, werden laut Bundesregierung von den Auslandsvertretungen im Rahmen des Visumverfahrens überprüft. „Als Nachweis von Verwandtschaftsverhältnissen werden unter anderem Identitätsnachweise, Registrierungen im Zivilregister für die Eltern des Schutzberechtigten, die Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes in Deutschland und Familienregisterauszüge, Heiratsurkunden oder Eheverträge geprüft; ausländische Urkunden müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein“, heißt es in der Antwort weiter. In Zweifelsfällen zur Abstammung und Elternschaft würden auch DNA-Tests berücksichtigt.

Die Organisation und Finanzierung der Reise nach Deutschland erfolgt unabhängig von deutschen Bundesbehörden, in der Regel selbständig durch die nachziehenden Personen, wie die Bundesregierung ferner darlegt.

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