Fahndung nach Ausreisepflichtigen
Berlin: (hib/STO) Die „Fahndung nach ausreisepflichtigen Ausländern“ ist ein Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/4111). Wie die Fraktion darin schreibt, wurde in einem Zeitungsbericht vom 29. Juli 2018 unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA) ausgeführt, dass die Polizei nach fast 300.000 flüchtigen Personen mit dem Ziel der Festnahme fahnde. Insgesamt seien zum Stand 31. Dezember 2017 laut Inpol-Zentral 297.820 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme erfasst gewesen; darunter 126.327 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme eines Ausländers mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung. Die übrigen Fahndungen zur Festnahme beträfen laut BKA vor allem Straftäter und entwichene Strafgefangene oder dienten der Strafvollstreckung oder der Gefahrenabwehr, wie die Zeitung weiter berichte.
Wissen will die Fraktion, wie hoch die bisherigen Kosten zur Fahndungsausschreibung der 126.327 ausländischen Personen sind „ sowie die verwaltungsrechtlichen Kosten bei Festnahme“. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Straftaten „von den zur Fahndung ausgeschriebenen und entwichenen Strafgefangenen“ begangen wurden.