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10.09.2018 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 651/2018

Regierung will Investitionsgesetz prüfen

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will „mit enger parlamentarischer Begleitung“ die Erarbeitung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes für die Förderung von nachhaltigen privaten Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern prüfen. Es sei ihr erklärtes Ziel, besonders die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Afrikas zu unterstützen, schreibt sie in einer Antwort (19/4098) auf eine Kleine Anfrage (19/3775) der FDP-Fraktion. Die verstärkte Mobilisierung privater Investitionen in Entwicklungsländern könne dazu wesentlich beitragen, genauso wie zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Angekündigt hatte ein solches Gesetz im Juli Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU). Das Entwicklungsinvestitionsgesetz soll ihm zufolge sicherstellen, dass künftig Verluste aus in afrikanischen Entwicklungsländern gelegenen Betriebstätten hierzulande steuerlich verrechnet werden können. Außerdem sollen Rücklagen für Investitionen in Afrika steuerlich begünstigt werden.

Im Rahmen der vereinbarten Prüfung werde zu bestimmen sein, auf welche Länder mögliche Maßnahmen eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes angewendet werden könnten, heißt es in der Antwort weiter. Dies betreffe auch die möglichen Kriterien für die Auswahl der Länder.

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