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10.09.2018 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 652/2018

Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung strebt den Kabinettbeschluss zu einem Gesetzentwurf zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anfang 2019 an. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4072) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/3799).

Die im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vereinbarte und mit Unterstützung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) durchgeführte Evaluierung des BBiG habe ergeben, dass das BBiG sich bewährt habe und ein verlässlicher Rahmen für die duale Berufsausbildung in Deutschland sei. Ein Bedarf an grundlegenden systemischen Änderungen sei im Evaluierungsbericht nicht festgestellt worden.

Nichtsdestotrotz seien Optimierungen und zukunftsorientierte Gestaltungen zur Stärkung der beruflichen Bildung möglich. Mit der BBiG-Novelle will die Bundesregierung daher die wichtigsten Trends seit der letzten Novelle aufnehmen, gesetzlich stärken und so die berufliche Bildung fit und attraktiv für die nächsten Jahre aufstellen. Dazu will die Bundesregierung auf der Grundlage der Themensetzung aus dem Koalitionsvertrag neben der Aufnahme der noch offenen Punkte aus der Evaluation als politische Schwerpunkte transparente berufliche Fortbildungsstufen zur Stärkung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung im BBiG verankern, eine ausbalancierte und unbürokratische Mindestausbildungsvergütung im BBiG regeln und ein Entbürokratisierungs- und Modernisierungspaket schnüren.

Die Bundesregierung strebt dabei eine ausgewogene und zukunftsorientierte Novelle des BBiG an: Sie soll junge Menschen für eine duale Berufsausbildung oder Fortbildung gewinnen und gleichermaßen Unternehmen im dualen Ausbildungsgeschehen halten oder neu dafür begeistern.

Zudem unterstreicht die Bundesregierung, dass eine Mindestausbildungsvergütung auch die Aufgabe habe, einen sozialen Mindeststandard bei Ausbildungsvergütungen im Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes zu sichern. Soweit die Ausbildungsvergütung zur Attraktivität einer beruflichen Ausbildung beitrage, liege es weiterhin in der Hand der Tarifvertragsparteien, entsprechende Bedingungen auch oberhalb einer Mindestausbildungsvergütung anzubieten. Dieser Punkt werde gerade kontrovers diskutiert.

Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass das Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Rahmengesetz für zentrale Fragen der beruflichen Bildung sei und derzeit gemeinsam mit der Handwerksordnung (HwO) für die Handwerksberufe mehr als 300 Ausbildungsberufe regle. Es definiere unter anderem die Aufgaben der Lernorte und die Ausgestaltung der Ausbildungsverhältnisse, regle Rechte und Pflichten von Auszubildenden sowie ordnungspolitische Fragen der Berufsbildung, wie zum Beispiel die Eignung von Ausbildungsstätten und -personal sowie Qualitätskriterien beruflicher Ausbildungen.

Seit seiner Verabschiedung im Jahr 1969 habe sich das BBiG aus Sicht der Grünen in seinen Grundzügen gut bewährt. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen durch den digitalen und demografischen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft sei in den vergangenen Jahren aber auch immer wieder über möglichen Novellierungsbedarf diskutiert worden, um das Berufsbildungsgesetz an die Anforderungen einer modernen und zunehmend digitalisierten Arbeitswelt anzupassen und zugleich die Qualität der Ausbildung im Sinne der Auszubildenden zu erhöhen.

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